Die Ursprungs- und Qualitätszeichen

Ursprungs- und Qualitätszeichen in der Europäischen Union

Lange Zeit konnten in vielen europäischen Ländern Herkunftsbezeichnungen nicht als Marke eingetragen werden. Durch den nicht vorhandenen markenrechtlichen Schutz wurden eine Reihe von Herkunftsbezeichnungen auch missbräuchlich bzw. für billige Imitate anderer Herkunft genutzt.

Dieser skizzierten Problematik wurde entgegnet, indem die EU seit dem Jahr 1992 ausgewählte Lebensmittel vor Nachahmungen, widerrechtlicher Aneignung sowie irreführenden Angaben zu Herkunft, Ursprung oder Natur der Lebensmittel schützt. Die Produkte müssen hierfür nicht nur von höchster Güte sein, sondern auch eng verbunden sein mit der Region ihrer Herkunft.

Drei unterschiedliche Gütezeichen informieren die Konsument*innen über den geografischen Ursprung oder die traditionelle Verarbeitung bestimmter Lebensmittel.

Mit nur einem Blick kann der bzw. die Konsument*in feststellen, aus welcher Region ein Produkt kommt oder ob es traditionell hergestellt wurde. Wer darauf achtet, so gekennzeichnete Produkte zu kaufen, leistet einen wichtigen Beitrag für die Zukunft. Denn Tradition kann nur dann weiter geführt werden, wenn auf nachhaltige Landwirtschaft Wert gelegt wird.

Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)

Dieses Gütezeichen bezieht sich auf Lebensmittel, die an einem bestimmten geografischen Ort erzeugt, verarbeitet und hergestellt werden und besondere Eigenschaften aufweisen, die man mit dieser Region verbinden.

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Geschützte geographische Angabe (g.g.A.)

Dieses Gütezeichen ist mit der g.U. vergleichbar, allerdings ist hier der Bezug zum geografischen Gebiet weniger wichtig, d.h. es muss nur mindestens eine der Produktionsstufen (Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung) in dieser Region durchlaufen worden sein. Zudem muss sich eine bestimmte Qualität, die Bekanntheit oder eine andere Eigenschaft aus diesem geografischen Ursprung ergeben.

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Garantierte traditionelle Spezialität (g.t.S.)

Dieses Gütezeichen bezieht sich auf Lebensmittel, die einen traditionellen Charakter haben. Das heißt, sie müssen schon seit mindestens 30 Jahren auf dem europäischen Markt etabliert sein und besondere Eigenschaften aufweisen, die andere gleichartige Lebensmittel derselben Kategorie nicht besitzen und die eng mit der jeweiligen Spezifikation verbunden sind.

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